23.09.2019

23. September 2019 AG Hafen- Sammeleinwendungen NE-Schrotten Firma Theo Steil,Godorf

zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und NE-Schrotten durch die Firma Theo Steil,Godorf


An die Bezirksregierung Köln

Dezernat 52

50606 Köln

Betrifft: Einwendungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und NE-Schrotten durch die Firma Theo Steil auf einem Gelände im Godorfer Hafen in 50997 Köln-Godorf (Az.: 52.03.01-0040/18/11.0-Schn)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Ich wende mich insgesamt gegen das Vorhaben, da hierdurch mein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Grundgesetz) und Eigentum verletzt wird. Gleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen § 5 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, so dass ich befürchte, dass durch den Betrieb in der vorgesehenen Art und Weise unter anderem schädliche Luft- und Boden- Verunreinigungen und Lärmbelastungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen meine Gesundheit maßgeblich gefährden werden. Weiterhin entspricht die geplante Anlage nicht den Vorgaben des WHG, dem BNatSchG, dem Stand der Luftreinhaltetechnik, dem Stand der Sicherheitstechnik sowie den Vorgaben der TA Luft und der TA Lärm.

Vollständiger Text der Sammeleinwendung siehe: Sammeleinwendung