18.07.2013
Von: Dieter Neef

18. Juli 2013 Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen-BV2 Godorfer Hafen Beschlussvorlage Nr. 1816/2013 Öffentlickeitsbeteiligung 18.4.2013


In der von Stadtverwaltung vorgelegten ersten Beschlussvorlage TOP 9.1.1 fehlte u.a. das Dokument des abgegebenen Redetextes von Dieter Neef. Der schriftliche Einspruch vom 10. Juli 2013 beigefügt. 

Sehr geehrter Herr Homann, meine Damen und Herrn,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen die protokollarische Erfassung meines Redebeitrags bei der Veranstaltung des Stadtplanungsamts zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 18.4.2013 in der Gesamtschule Rodenkirchen:

  1. Die Niederschrift des Planungsamts blendet meine Begründung für die Nicht-Erforderlichkeit des  Godorfer Hafens komplett aus.  Die Kopie des Redetextes, den ich der Moderatorin Fr. Mölders zur Weitergabe an M. Homann übergeben habe (s. Anlage 2), fehlt völlig und in der Kurz-Niederschrift (Anlage 1) wird ausgerechnet die für das Verfahren höchstrelevante Begründung für die NIchterforderlichkeit komplett vorenthalten. 
  2. Damit ist ein Beitrag zur zentralen Anforderung des Kölner Rats vom Okt. 2011 (Einleitung des neuen Planverfahrens) in der Niederschrift der Anhörung übergangen worden. In diesem Ratsbeschluss wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass die Erforderlichkeit des Hafenausbaus in Godorf nachgewiesen und die Datenlage hierzu aktualisiert werden muss. In meinem Vortrag (s. Anlage 2) habe ich dargestellt, dass angesichts der verfügbaren Verdoppelung der Umschlagskapazitäten für Container an vier Standorten der Region Köln für die nächsten 20 Jahre keinerlei Bedarf für eine fünfte Standorterweiterung in Godorf mehr besteht. Die Investition von 70-80 Mio und die Zerstörung von 150.000 qm Naturschutzgebiet sind dadurch unnötig geworden. Hinzu kommen die reduzierten Wachstumsaussichten vor allem des europäischen Containermarkts (der Containerumslchlag im Niehler Hafen stagniert jetzt im 6. Jahr unter dem Niveau von 2007 nicht nur aus konjunkturellen sondern auch strukturellen Gründen).
  3. Diese Handhabung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Stadtplanungsamt ist dringend revisionsbedürftig, wenn es einen Beitrag zu höherer Planungsqualität und -akzeptanz leisten soll. Waren schon die obrigkeitlichen Vorgaben für den Ablauf der Veranstaltung wenig hilfreich, so scheint die akkurate protokollarische Erfassung und Wiedergabe der Einwände,  eine Grundvoraussetzung für deren spätere sachliche und rechtliche Bewertung, keinerlei nachvollziehbaren Regeln zu folgen. Dass (fast) die gesamte Veranstaltung als Video-Aufzeichnung verfügbar ist, wird hier völlig ignoriert.
Dieter Neef