15.08.2014

15. August 2014 AG Contra Erweiterung Godorfer Hafen - Bundesverwaltungsgericht in Leipzig


Der Termin für die mündliche Verhandlung ist vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht für den 19. Februar 2015 festgelegt worden. Der Planfeststellungsbeschluss nach § 31 WHG für den Ausbau und die Erweiterung des Godorfer Hafens erfolgte am 30. August 2006 durch die Bezirksregierung Köln. Wir erwarten nun eine Entscheidung.Die HGK und die Verwaltung der Stadt Köln/ Rat der Stadt Köln sollten bis zu einem endgültigen Urteil keine weiteren Maßnahmen zum eingeleiteten neuen Verfahren beschliessen.