27.11.2015
Von: Helmut Feld

27. November 2015 AG Contra Erweiterung Godorfer Hafen-- Kommentar zur den Pflegemaßnahmen in der Sürther Aue


Grundsätzlich sind die in der PM der Stadt Köln angekündigten Plegemaßnahmen notwendig und richtig. Diese stehen aber immer noch  in der Verantwortung der HGK als Grundstückseigentümer.Es stellt sich die Frage, warum die Stadt Köln Kosten einer dafür verantwortlichen städtischen Gesellschaft übernimmt. Warum hat die Stadt Köln/ Untere Landschaftbehörde diese Maßnahmen in der Vergangenheit nicht eingefordert? In der PM spricht man vom NSG Am Godorfer Hafen ohne Einschränkung. Dies besteht aus dem von der HGK gerodeten NSG ( Nichtiger Planfeststellungsbeschluss nach BVG Urteil) und dem Rest NSG nördlich der Fragmenten eines Bauzaunes. Nach Rücksprache mit dem NABU betrift diese Maßnahme aber nur das Rest NSG. Somit stellt diese PM eine Täuschung dar. Ob bewusst oder unbewusst sei darhingestellt.