02.03.2016

2. März 2016 AG Contra Erweiterung Godorfer Hafen zur Kooperationsvereinbarung zwischen CDU/ Grüne im Rat der Stadt Köln



 Endlich!!! Rettung der Sürther Aue nach langen 28 Jahren auf der Zielgeraden angekommen. Zur Erinnerung: Am 8. September 1988 beschloss der Rat den Start der notwendigen Rechtsverfahren zur Änderung des Flächennutzungs-, des Gebietsentwicklungs- und des Landesentwicklungsplans zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

In dem jetzt veröffentlichten Entwurf zur Kooperationsvereinbarung vom 26.2.2016 zwischen den Ratsparteien  CDU und Bündnis 90/Die Grünen findet sich S. 13 der für uns entscheidende Satz:

"Auf die Weiterführung der Planung zum Ausbau des Godorfer Hafens wird verzichtet, da dies ökonomisch eine Fehlinvestition öffentlicher Mittel wäre und zudem das Naturschutzgebiet Sürther Aue unwiederbringlich zerstören würde."

"Fehlinvestition" bedeutet, dass im Logistikraum Köln im Planungszeitraum 2010-2030 - ohne den Hafenausbau Godorf - nicht weniger als fünf Erweiterungen von Containerterminals entweder schon fertiggestellt (Eifeltor und Hafen Bonn jeweils 2012) oder im Bau (Terminal Köln Nord, erste Baustufe fertig 2015) oder fest geplant sind (Umrüstung der Häfen Niehl und Lülsdorf für Container). Diese fünf Erweiterungen verdoppeln die Kapazitäten im Logistikraum Köln für ca. 250 Mio ‚¬ und schaffen entsprechend neue Arbeitsplätze. Damit wachsen die Container-Kapazitäten bis 2030 synchron mit der prognostizierten Verdoppelung des Containermarktes. Würde trotzdem jetzt auch noch zusätzlich der Standort No. 6 in Godorf ausgebaut, entstünden nur noch kostenträchtige Überkapazitäten und das Naturschutzgebiet Sürther Aue würde sinnlos zerstört.

Jetzt sind noch zwei wichtige Beschlüsse zu fassen:

·         Parteien: Zustimmung zur Vereinbarung durch den CDU-Kreisparteitag am 12. März in der Flora und durch die Sonder-Kreismitgliederversammlung der Grünen am 14. März im Bürgerzentrum Ehrenfeld.

·         Mehrheit im Rat: Die Abstimmung im Rat über den Antrag zum Verzicht "auf die Weiterführung der Planung zum Ausbau des Godorfer Hafens" findet vermutlich im Mai statt. Dieser Antrag muss den Ratsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans vom  13.10.2011 mit allen seinen Konsequenzen z. B. hinsichtlich Flächennutzungsplan etc. aufheben. Verzicht auf die Weiterführung der Planung bedeutet auch, das vom Aufsichtsrat der HGK im März 2015 in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht fortzuführen.

 

Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen

Helmut Feld                            Dieter Neef

 

02.03.2016