12.08.2019

2. August 2019 hgk.de - PM Lkw-Durchfahrverbote dürfen nicht für Rheinuferstraße und Zoobrücke gelten

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG spricht sich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen für eine Ausnahmeregelung bei der von der Stadt Köln angekündigten Durchfahrtsverbotszone für Lkw über 7,5 Tonnen in der Kölner Innenstadt aus. Nach Berechnungen der 100-prozentigen HGK-Tochter neska ist davon auszugehen, dass diese Regelung allein bei der Container-Sparte der neska zu 1,8 Millionen zusätzlichen Lkw-Kilometer führt, wenn auch die Rheinuferstraße und die Kölner Zoobrücke unter diese Regelung fallen. Dadurch ist eine stärkere Belastung der Umwelt von bis zu 2,0 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu befürchten. Das wirtschaftliche Risiko beziffert die neska-Gruppe mit etwa 1,5 bis 2,0 Millionen Euro pro Jahr. Weiter heißt es: Container-Verkehre beispielsweise aus dem rechtsrheinischen Köln oder dem Kölner Südenwerden auch in Zukunft stattfinden. Bei einem Verbot, das Rheinuferstraße und Zoobrücke einschließt, Wird die Ware dann aber auf voraussichtlich deutlich längeren Routen oder nicht mehr mit Binnenschiff oderGüterzug, sondern direkt per Lkw durch das Kölner Stadtgebiet transportiert. Ganze PM siehe: