18.09.2019

16. September 2019 Ratsinformationssystem Stadt Köln.de-Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren-AN/1260/2019


Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 26. September 2019 aufzunehmen: Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. II. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, a.alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung)einschließlich der wasserrechtlichen und eisenbahn-rechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden. b.zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden. III. Der Rat unterstützt die zukünftige strategische Ausrichtung der HGK-Gruppe als Logistik-Dienstleister für Köln und die Region. Dies umfasst insbesondere den weiteren Ausbau des KLV-Terminals, die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln-Nord und die damit verfolgte signifikante Verlagerung innerstädtischer LKW-Verkehre von der Straße auf die Schiene sowie die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des trimodalen Containerumschlags. Der Rat unterstützt Vorhaben, die das Ziel verfolgen, Warenströme zu bündeln und die Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene miteinander so zu kombinieren, dass LKW-Verkehre zugunsten von Schiene und Wasserstraße reduziert werden.Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Vorhaben aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Begründung: Seit über 30 Jahren ist der Ausbau des Godorfer Hafens Gegenstand heftiger öffentlicher Kontroversen. Das in 2011 erneut eingeleitete B-Planverfahren zum Ausbau des Godorfer Hafens beruht auf Annahmen, die heute so nicht mehr gelten. Einerseits stellt der Verzicht auf den Hafenausbau einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Es würde die Zerstörung eines Großteils des Naturschutzgebiets Sürther Aue (15 ha) vermieden. Sie würde stattdessen in ihrer Gesamtheit nachhaltig gesichert. Andererseits passen auch die ökonomischen Annahmen nicht mehr. Der immer auch öko-nomisch hoch umstrittene Hafenausbau spielt in der Geschäftsstrategie der HGK-Holding mit ihren Töchtern RheinCargo, HTAG und NESKAlängst keine signifikante Rolle mehr. Die von Befürwortern als Begründung für den Hafenausbau seit Jahrzehnten behaupteten Wachs-tums-und Rentabilitätsprognosen haben sich in der Realität nie bewahrheitet. Die ursprüngliche These einer „100%-Auslastung des ausgebauten Hafens vom ersten Tag der Betriebsaufnahme“ halten heutzutage nicht einmal hartnäckige Befürworter aufrecht. Der Ausbau wäre eine öffentliche Fehlinvestition. Die von den HGK-Gremien und des Stadtwerkekonzern eingeschlagene Logistik-Strategie, die operativ in den letzten Jahren eine regionale Dimension angenommen hat, setzt andere Schwerpunkte. Das operative Geschäft der Eisenbahn-und Hafenlogistik betreibt die Rhein-Cargo, die HTAG betreibt die Binnenschiff-Logistik und die NESKA unterstütztumweltfreundliche Bahn-und Schiffstransporte. Die HGK-Gruppe legt den Fokus ihrer Investitionsmaßnahmen inzwischen auf den weiteren Ausbau des KLV-Terminals und die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln Nord sowie auf die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des trimodalen Containerumschlags. Diese zukunftsorientieren Vorhaben verdienen die aktive Unterstützung von Rat und Verwaltung. Um die „Sürther Aue“ in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet zu sichern, ist der Rückerwerb der gesamten Naturschutzfläche durch die Stadt Köln erforderlich. Bei der Grundstücksbewertung ist zu beachten, dass die Umwidmung von Naturschutzflächen in Hafenerweiterungsflächen erst im Planfeststellungsverfahren durch den Regierungspräsidenten erfolgt ist. Es ist davon auszugehen, dass die Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren bei der HGK AG einen Abschreibungsbedarf auslöst. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der HGK über Kompensation dieses Abschreibungsbedarfs, der bei der HGKeine Ergebnisminderung auslösen kann, in Verhandlungen zu treten.