25.05.2020

20. Mai 2020 PM AG Contra Erweiterung Godorfer - HGK spielt auf Zeit beim Verkauf der Sürther Aue

Hafengegner: HGK spielt auf Zeit beim Ratsbeschluss zum Verkauf der Sürther Aue Vorstand blockiert Verkaufsverhandlungen / Sürther Aue den Bürgern zurückgeben.


Im September 2019 beschloss der Kölner Rat nicht nur das Ende des Hafenausbaus in Godorf, sondern forderte auch, die entsprechenden Flächen der Sürther Aue an die Stadt Köln zu verkaufen. Dazu sollte dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht geschehen, weil die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) offensichtlich entschieden hat, ein falsches Spiel auf Zeit zu betreiben. Ein qualifiziertes Kaufangebot der Stadt Köln liegt der HGK längst vor. Der für Finanzen und Liegenschaften verantwortliche Vorstand der HGK, Wolfgang Birlin, blockiert aber eine Beschlussvorlage zum Rückerwerb, indem er das Kaufangebot einfach nicht bearbeitet.

Über die Hintergründe dieser Verzögerungstaktik kann man nur spekulieren. Es ist aber davon auszugehen, dass es Personen innerhalb der Politik und der Wirtschaft gibt, die den Hafenausbau immer noch nicht aufgegeben haben. Vielleicht hoffen sie auf einen Neustart der Ausbaupläne nach der Kommunalwahl mit einem neuen Oberbürgermeister, der als Gewerkschaftsfunktionär und Hafenlobbyist vehement für den Ausbau gekämpft hat. Die Sürther Aue muss aber durch den Verkauf endlich den Kölner Bürgern zurückgegeben werden. Die HGK sollte ihre Blockadehaltung aufgeben und die Verkaufsverhandlung endlich abschließen, damit dem Liegenschaftsausschuss bei seiner nächsten Sitzung am 9. Juni 2020 ein Beschlussvorschlag vorliegt.

Hintergrund der Vorwürfe gegen den Vorstand der HGK ist eine aktuelle Anfrage von GRÜNE und CDU im Liegenschaftsausschuss im Mai dieses Jahres zum Rückerwerb der Sürther Aue an die Verwaltung. Darin wurde um die Beantwortung folgender Anfrage gebeten:

„Der Rat hat am 27.09.2019 folgenden Auftrag an die Verwaltung (AN/1260/2019) beschlossen: „ ... zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fla?che an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.“

1. Welchen Sachstand hat die eigentumsrechtliche U?bertragung der Su?rther Aue auf Basis des o.a. Ratsbeschlusses?

2. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Beschlussvorlage zum Ru?ckerwerb vorzulegen?“

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:

Der derzeitigen Eigentu?merin wurde ein qualifiziertes Angebot zum Erwerb der Fla?che durch die Stadt Ko?ln unterbreitet.

Zu Frage 2:

Die Beschlussvorlage zum Ru?ckerwerb der Fla?che wird dem Liegenschaftsausschuss (Vorberatung) und dem Rat (Entscheidung) vorgelegt, sobald mit der derzeitigen Eigentu?merin eine Einigung erzielt werden konnte.

Helmut Feld

AG Contra Erweiterung Godorfer Hafen