26.04.2013

26. April 2013 AG Contra Erweiterung Godorfer Hafen-Info-Veranstaltung am 18. April 2013: Stadtverwaltung wollte Aufnahmen verhindern



Die Info-Veranstaltung der Stadt zum geplanten Ausbau des Godorfer Hafens in der Gesamtschule Rodenkirchen sollte einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dienen. Mit einer kritischen Öffentlichkeit und selbstbewussten, sehr gut informierten Bürgern wollen aber Stadtverwaltung und HGK offensichtlich keinen Frieden schließen. Statt echter Beteiligung und Einbindung versuchen beide im Gegenteil, Öffentlichkeit in Wort und Bild zu verhindern. Gescheitert ist der Versuch der Verwaltung, die Redebeiträge wichtiger Verbände und Bürgerinitiativen zu unterbinden. So blieb es nicht bei unmotivierten Beiträgen von Verwaltung und HGK, die teilweise die Anmutung einer Telefonhotline hatten: wir nehmen sie ernst, ihre Meinung ist uns wichtig; wir wollen sie einbinden. Darüber hinaus wurde aber auch der Versuch unternommen, die Bildberichterstattung durch Journalisten und Bürger zu verhindern. Nur in einem Fall konnte die Berichterstattung gegen die Veranstalter durchgesetzt werden. Ein Bürger, der filmen wollte wurde so stark unter Druck gesetzt, dass er auf Filmaufnahmen leider verzichtete. Offensichtlich haben Verwaltung und HGK große Angst, dass ihre Antworten auf kritische Fragen und Beiträgen der Bürger jenseits eines reinen Wortprotokolls dokumentiert werden. Die AG Contra Erweiterung Godorfer Hafen wird bei allen weiteren Veranstaltungen dafür kämpfen, dass Presse und Bürger die Veranstaltung auch dokumentieren und veröffentlichen kann. Leider verweigert die HGK auch in anderen Fällen Transparenz du Öffentlichkeit und versucht den Bürgern wesentliche Fakten vorzuenthalten So haben wir nach dem Informationsfreiheitsgesetz den Subventionsantrag der HGK zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD West) angefordert, um wichtige Fakten zum Hafenausbau analysieren zu können. Die HGK verweigert allerdings die Einwilligung zur Veröffentlichung der Daten mit der Begründung, dass es sich um Geschäftsinterna, die vornehmlich kaufmännische Daten betreffen wie Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien, Kundenlisten, Kalkulationsunterlagen und ähnliches handele. Zudem handele es sich bei den in Rede stehenden Informationen um Daten eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, die nicht bekannt gegeben werden dürfen, solange dieses Verwaltungsverfahren noch läuft.
Gegen die Ablehnung haben wir einen anwaltlichen Widerspruch eingelegt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte wurde eingeschaltet. Die WSD West hat in keiner Weise im Einzelnen dargelegt, inwieweit ein konkreter wirtschaftlicher Nachteil durch die Veröffentlichung entstehen würde. Auch der Bundesdatenschutzbeauftrage hat verlangt, diese Gründe nachzureichen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.